Freistellungsantrag

Ehrenamtliche können sich teilweise für ihr Engagement von ihrer Arbeit freistellen lassen. Hierzu kann der Träger der Maßnahme einen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Bei Fragen meldet Euch/melden Sie sich gerne im Jugendreferat. Download Sonderurlaub/Freistellung einfügen