Zuschüsse für Veranstaltungen

Zuschüsse für Veranstaltungen

 

Für die Zuschüsse aus dem Kirchlichen und dem Landesjugendplan gelten folgende Fristen:

Kirchlicher Jugendplan:

 

Zuschüsse für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese z.B. für Wallfahrten (In- und Ausland) bis spätestens 20. Januar des jeweiligen Jahres stellen auf www.bdkj.info/service/zuschuesse/.

 

Landesjugendplan:

 

Zuschüsse aus dem LJP (z.B. für LeiterInnen bei Freizeiten, Zeltmaterial, Seminare,...) müssen bis spätestens 10. Januar  beantragt werden.

 

 

Hilfestellung, Beratung und Anträge gibt es in den Jugendreferaten.