Für die Zuschüsse aus dem Kirchlichen und dem Landesjugendplan gelten folgende Fristen:
Kirchlicher Jugendplan:
Zuschüsse für religiöse Bildungsmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese z.B. für Wallfahrten (In- und Ausland) bis spätestens 20. Januar des jeweiligen Jahres stellen auf www.bdkj.info/service/zuschuesse/.
Landesjugendplan:
Zuschüsse aus dem LJP (z.B. für LeiterInnen bei Freizeiten, Zeltmaterial, Seminare,...) müssen bis spätestens 10. Januar beantragt werden.
Hilfestellung, Beratung und Anträge gibt es in den Jugendreferaten.